Mörder dürfen sich keiner Altersfeststellung unterziehen müssen...

Es ist seltsam in dieser Republik! 

Ein Mörder, kein Verdächtiger oder sonstwas, der von Zeugen gesehen, nach der Tat festgehalten wurde, steht in Verdacht, nicht wie angegeben, 15 Jahre alt zu sein, sondern das Erwachsenenalter bereits erreicht zu haben!

Grüne, Linke, aber auch Sozialdemokraten und andere Gutmenschen kommen nun daher, und sie meinen, man tue dem Mörder Unrecht, wenn man feststellt, wie alt er nun wirklich ist!

Allein schon wegen der Gleichbehandlung mit anderen Tätern scheint es unausweichlich, dies festzustellen! So ist es eindeutig nötig, diese eine Röntgenaufnahme zu machen, um Klarheit zu schaffen!

In der ARD sagte ein Professor, daß man +/- 1 Jahr durchaus sicher feststellen kann! 

Andere Personengruppen müssen sich auch testen lassen! Und das zu recht!

Alko-Tests sind Pusten oder bei Ablehnung Blutuntersuchung! Wird bei einem Arbeitnehmer die Krankheit angezweifelt, ist ein Arztbesuch unausweichlich und das durchaus mit der Möglichkeit, eine Röntgenuntersuchung zu veranlassen, wenn dies nötig erscheint! Menschen, die vorzeitig in Rente gehen wollen, weil sie nicht mehr können, werden Untersuchungen nicht entgehen können!

Warum also bei Straftätern dieser o.a. Kategorie nicht?

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