Frage an den Gesundheitsminister NRW in Sachen Gesundheitskarte

Sehr geehrte Damen und Herren

Wie ich aus der Presse entnehme, plant die Landesregierung eine Gesundheitskarte für Asylbewerber und Flüchtlinge!

Ich entnehme der Meldung nicht, wer die Kosten übernimmt oder übernehmen soll!?

Leider sehe ich aber auch, daß es in dieser "reichen" Republik (so wird sie neuerlich oft beschrieben) mindestens 450.000 nicht-krankenversicherte Menschen gibt, davon mindestens 300,000 Obdachlose Deutsche und davon wieder mindestens 30.000 Kinder und Jugendliche gibt! (Diese Zahlen stammen aus Veröffentlichungen in 2013/14, die jedem zugänglich sind. Ich gehe mal davon aus, dass diese mittlerweile höher sind)!

So entfallen auf NRW sicher eine große Zahl dieser Betroffenen, die den gleichen Schutz verdient haben, den die Gesundheitskarte den Neuankömmlingen gewährt!

Dieses Problem gibt es allerdings schon seit Jahren, wenn nicht seit Jahrzehnten - also lange vor der hohen Zahl der ankommenden Flüchtlinge. Niemand kam bis dato darauf, auch diesem Kreis ungehinderten Zugang zu Gesundheitsvorsorge/Gesundheitsleistung zu gewähren!

Niemand, auch diejenigen nicht, die am stärksten an derartigen Lösungen interessiert sind, haben bis heute an diese Gruppe gedacht oder gar eine Änderung der misslichen Situation herbeigeführt!

Am Geld kann es ja nun nicht gelegen haben. Dieses scheint ja in ausreichendem Maße zur Verfügung zu stehen!

Und so meine ich, daß man nun gute Gründe dafür haben kann, die Gruppe, von mir hier geschildert, mit in dieses System der Gesundheitskarte  aufzunehmen! Noch besser wäre es, alle die angekündigten Leistungen auch auf die Gruppe der Obdachlosen zu übertragen.

Ich bitte Sie, mir eine Antwort darüber zukommen zu lassen, wie Sie dieses Problem angehen möchten, oder ob überhaupt geplant ist, dieser Gruppe ebenfalls ungehinderten Zugang zu gesundheitlichen Leistungen zu gewähren und die menschenunwürdige Bittsteller-Prozedur zu beenden!

Ich habe also explizit nach der Lage der Obdachlosen und Nichtkrankenversicherten gefragt, und nach den Kosten und wer die trägt

Die Staatskanzlei schrieb mir, daß mir eine Antwort gegeben wird; dies dauere aber ein wenig

Und tatsächlich wurde mir geantwortet

vielen Dank für Ihre Mail vom 08.09.2015 zum Thema „Gesundheitskarte für Flüchtlinge“. Sie fragen, wer die Kosten für die Gesundheitskarte tragen wird und vertreten die Position, dass es egal sei, ob Bürgerinnen und Bürger die Kosten als Versicherte in der Gesetzlichen Krankenversicherung oder als Steuerzahler/innen tragen.
Bitte erlauben Sie, dass ich dazu etwas weiter aushole und Ihnen darstelle, wie die Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen aktuell geregelt ist und was sich durch die Gesundheitskarte für Flüchtlinge und Kommunen ändert.
Der Leistungsanspruch zur Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen ist im Asylbewerberleistungsgesetz geregelt. Demnach haben Flüchtlinge Anspruch auf die medizinisch notwendigen (zahn-)ärztlichen Leistungen einschließlich der erforderlichen Arznei- und Verbandmittel zur Behandlung von akuten Erkrankungen. Die Versorgung muss auch jetzt schon von den Kommunen sichergestellt, organisiert und finanziert werden. Die erbrachten medizinischen Leistungen werden von Ärzten und Krankenhäusern  gegenüber den Kommunen geltend gemacht und mit diesen abgerechnet. Die Folgen sind ein hoher bürokratischer Aufwand für die Kommunen und uneinheitliche, teils unwirtschaftliche Regelungen.
In der Praxis gestaltet sich die Regelung folgendermaßen: Um behandelt zu werden, müssen sich die Flüchtlinge in der Regel eine Behandlungsgenehmigung bzw. einen Behandlungsschein bei der örtlichen Flüchtlingsbehörde einholen. Die Mitarbeiter der Behörden müssen dabei über die Behandlungsnotwendigkeit entscheiden. Der ausgestellte Behandlungsschein ist beim Arztbesuch vorzulegen. Der behandelnde Arzt stellt die Leistung anschließend der Kommune – und somit den steuerzahlenden Bürgerinnen und Bürgern – in Rechnung.
Nach 15-monatigem Aufenthalt in Deutschland übernehmen die Krankenkassen auftragsweise die Gesundheitsversorgung der Flüchtlinge. Hierzu erhalten die Betroffenen eine elektronische Gesundheitskarte (eGK). Aber gerade in den ersten Monaten nach der Ankunft in Deutschland ist eine schnelle und unbürokratische Gesundheitsversorgung der Menschen existenziell wichtig. Besonders für Kinder und traumatisierte Menschen müssen wir die Grundversorgung mit medizinischen Leistungen von Anfang an sicherstellen.
Eine schnelle Gesundheitsversorgung nützt nicht nur den betroffenen Flüchtlingen, sondern dient auch dem Schutz der Gesamtbevölkerung vor übertragbaren Krankheiten. Deshalb hat das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium die Einführung der eGK für Flüchtlinge auf den Weg gebracht. In Hamburg und Bremen erhalten Flüchtlinge bereits seit einigen Jahren die Gesundheitskarte. Dies hat dort nicht zu erhöhten Kosten für die gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen geführt. Im Gegenteil – Studien zeigen, dass diese Regelung langfristig sogar Kosten reduziert.
Es ist im Übrigen nicht so, dass nun automatisch jeder Flüchtling in Nordrhein-Westfalen eine Gesundheitskarte erhält. Jede einzelne Stadt oder Gemeinden entscheidet per Ratsbeschluss darüber, ob sie der Rahmenvereinbarung des Landes mit den Krankenkassen beitritt und den Flüchtlingen, die in der jeweiligen Gemeinde leben, die Gesundheitskarte gewährt.
Die Gesundheitskarte bringt den Kommunen einen erheblichen Bürokratieabbau. Denn dann übernimmt eine Krankenkasse die Abrechnung der medizinischen Leistungen mit der Gemeinde.
Die Kosten der Gesundheitsversorgung tragen auch bei Verwendung der eGK weiterhin die Kommunen und damit alle Steuerzahler  und nicht die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung. Dazu mögen Sie sagen, es ist mir egal, ob ich die Kosten als gesetzlich Versicherter oder als Steuerzahler trage! Steuern zahlen aber auch privat Krankenversicherte und Unternehmen, hier sind also erheblich mehr Menschen in der Verantwortung.  
Insgesamt wird mit der Gesundheitskarte für Flüchtlinge allen Beteiligten gedient: den hilfebedürftigen Flüchtlingen, den Kommunen, den leistungserbringenden Ärzten sowie den Krankenkassen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen die Vorteile der Gesundheitskarte darlegen und etwaige Missverständnisse ausräumen.



Man beachte Fragestellung und Antwort! Flüchtlinge schon, Obdachlose?? Kosten schon, nur Private Kassen ????

Meine Antwort auf dieses Schreiben

vielen Dank für Ihre Antwort.

Leider aber wurde der eigentliche Grund meines Schreibens völlig ignoriert. Ich habe unter Nennung von Zahlen danach gefragt, warum 450.000 Nicht-Krankenversicherte, darunter mehr als 300.000 Obdachlose deutsche Bürger (Mindestzahlen in der BRD und natürlich anteilmäßig auch in NRW), eine solche Regelung nicht erfahren sollen?

Und Ihr Verweis auf den Steuerzahler ist möglicherweise richtig! Dennoch kündigen Krankenkassen Beitragserhöhungen und Zusatzzahlungen schon für 2016 an.

Inwieweit Krankenkassen die Mehrleistungen allein in der Verwaltung mit bestehendem Personal erbringen, haben sie nicht beantwortet. Und warum nicht auch Privatkassen mit diesen Lasten befrachtet werden, auch nicht!

So wird es sein wie immer. Das KK-Mitglied ist 2x dabei! Beiträge und Steuern!

Insgesamt natürlich eine völlig unbefriedigende Antwort!

Offensichtlich soll die Frage nicht beantwortet werden!

Ich bin einfach stinksauer.

Eine solche Antwort hätte ich genauso schreiben können.

Ich werde mich erneut an die Staatskanzlei wenden und mich mit dieser Aussage nicht zufrieden geben, und gleichzeitig mein Schreiben und Ihre Antwort ins Netz stellen.


Es ist also so, wie ich es erwartet hatte. Flüchtlinge werden mit Gesundheitskarte versehen, zahlen tun die Krankenkassen-Mitglieder über die Beiträge und über Steuern. Ausgenommen die Privatkassen und Beamten, die nichts einzahlen!

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