Der "arme" Bischof von Limburg

wird doch tatsächlich verfolgt von der Öffentlichkeit. Stellvertretend haben ihn Presse und Rundfunk auserkoren, die Kirche aufs Korn zu nehmen.

Aber er und seine Bischofsbrüder sind nun in der Kritik, weil sie Wasser predigen, aber dem Wein nicht abgeneigt sind!

Millionen oder gar, wie Köln, Milliarden-Vermögen, frei zur Verfügung der Bischöfe in ihren Bereichen. Kritiker an der Geldpolitik werden innerbetrieblich kaltgestellt, Gremien mit den Bischöfen zugewandten Personen besetzt, völlig kritiklos und nicht im Thema!

Da mühen sich Menschen in kirchlichen Einrichtungen ab für Minilöhne; oder sie leisten gar Freiwilligendienste. Immer davon ausgehend: "Die arme Kirche"! Dabei schwimmt die im Geld! Die Sammelei von Spenden muß eingestellt werden. Allein die Zinsen der Vermögen bringen mehr ein, als die Kirche für Wohltätigkeit ausgibt!

Neben den Einnahmen aus den Steuern der Mitglieder, zahlt der Staat nun fast 100 Jahre jährlich 1/2 Milliarde Euro (davor RM und DM) als Donation für die Kirchenherren; also wird auch von mir, Nichtmitglied einer Konfession, mitbezahlt!

Dabei ist der Verfassungsauftrag nun endlich durchzuführen. Das Ende dieser Situation muß kommen. Und auf Kirchenwünsche nach "Ablöse" in zig Milliardenhöhen ist negativ zu reagieren. Zig Milliarden sind bereits geflossen; das reicht als Ablöse völlig!

Dann noch die Auflösung der staatlichen Einziehung der Kirchensteuern! Das spart nochmal Unsummen! Wer Mitglied bleibt oder ist, der muß dann per Bankauftrag zahlen, wie bei jeder anderen Organisation auch!

Wir sollten den Limburger Bischof als "Aufklärer" erkennen! Er hat mit seiner seltsamen Politik endlich dafür gesorgt, daß hingeschaut wird!

Keine einzige kirchliche Einrichtung; Krankenhäuser, Altenheime, Kindergärten, wird von der Kirche finanziert. Die Einrichtungen zahlt die Öffentliche Hand, die Beitrage der Kassen, der Nutzer der Kitas usw. zahlen darüber hinaus alles selbst. Beitrag des "Trägers" = Null!

Und weg mit dem Tendenzparagraphen für Angestellte, die keinen geistlich-kirchlichen Auftrag haben. Also Streikrecht für die Mitarbeiter, Betriebsräte mit allen betriebsverfassungsrechtlichen Rechten und Pflichten.







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