OBERGRENZE

Eine Obergrenze für Asylanten und Flüchtlinge festzusetzen läßt, so der wissenschaftliche Dienst des Bundestages, EU-Recht nicht zu!

Wieso aber können EU-Staaten, und zwar mehrheitlich, Zuwanderung von Flüchtlingen konsequent komplett ablehnen? Andere sind zwar für Aufnahme, aber beteiligen sich nicht, wenn es nicht geregelt wird.

So nehmen 3 Länder Flüchtlinge auf; wobei eines an der Grenze der Aufnahmefähigkeit angekommen ist: Schweden! 

Alle anderen kennen das Recht, daß dieser Dienst des Bundestages aufruft, nicht?

Und heute lese ich, daß der Bundesfreiwilligendienst mehrere tausend "Freiwillige", die fast nichts kosten, als Flüchtlingshelfer einsetzen! Warum immer noch keine Bezahlung, die für Arbeit halt anfällt? 

Und immer noch kein Wort über die Gewinner des Ganzen:! Jeder kann sich denken, wer es ist! Hersteller von Containern, Einrichtung (Betten, Möbel, Zaunhersteller etc), Sanitärbetriebe, Sicherheitsunternehmen, Caterer, Baufirmen, Vermieter (auch die der Schrottimmobilien und Pleitehotels), Anwälte, Ärzte, Krankenhäuser - oder macht da einer was umsonst? Höchstens doch die Mitarbeiter, weil sie an die gute Sache glauben! Aber auch die Hilsforganisationen rechnen sicher ab; auch die der Kirchen!

Wo ist die Pflicht des Staates, der das alles angeschoben hat? Hat er nur eine Verpflichtung bis an die Stelle, wo Freiwillige eingreifen? Ganz sicher nicht! 


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