Und wieder mal werde ich betrogen
weil ich Leistungen aus der Krankenversicherung nicht bekomme oder bekommen kann und nicht bekommen konnte, die andere bekommen, obwohl diese den Grundregeln der KV zuwider laufen!
Aus dem www entnahm ich den folgenden Text, der jetzt beginnt
und hier endet.
Ich empfinde das als Sauerei gegenüber dem treuen Beitragszahler, dessen Rechte soweit nicht gehen.
Ich selbst bin "Freiwillig" versichert, also ein Mitglied dieses Solidaritäts-Prinzips! Aber Solidarität, ausgenutzt durch den Staat, zugunsten Personen, die normalerweise keine Ansprüche aus diesen Versicherungen erzielen, hat auch ein Ende!
Aus dem www entnahm ich den folgenden Text, der jetzt beginnt
In Deutschland werden Kinder und Ehepartner
kostenlos über die Familienversicherung mitversichert. Eine Mitversicherung von
Eltern ist dabei ausgeschlossen. Nicht jedoch bei türkischen Bürgern, deren
Eltern noch in der Türkei leben: sie werden kostenlos vom deutschen System
mitversichert.
Im „deutsch-türkischem Abkommen über soziale Sicherheit“ von 1964 ist geregelt, dass in der Türkei lebende Angehörige eines in Deutschland lebenden Türkens mit zum Versichertenkreis zählen. Zwar werden die Kosten der Krankenversicherung zuerst von den türkischen Kassen übernommen, jedoch anschließend durch die deutschen Krankenkassen wieder erstattet. Diese Besonderheit des Sozialversicherungsrechts ist der Bestimmung zu verdanken, dass jeweils der Vertragspartner bestimmen kann, wer zum Familienkreis gezählt wird (Art. 15a). In der Türkei nimmt man eine großzügigere Definition vor und zählt auch die Eltern eines Versicherten dazu, sodass von einer Benachteiligung deutscher Versicherter im eigenen Land gegenüber ausländischen Versicherten gesprochen werden muss.
Im „deutsch-türkischem Abkommen über soziale Sicherheit“ von 1964 ist geregelt, dass in der Türkei lebende Angehörige eines in Deutschland lebenden Türkens mit zum Versichertenkreis zählen. Zwar werden die Kosten der Krankenversicherung zuerst von den türkischen Kassen übernommen, jedoch anschließend durch die deutschen Krankenkassen wieder erstattet. Diese Besonderheit des Sozialversicherungsrechts ist der Bestimmung zu verdanken, dass jeweils der Vertragspartner bestimmen kann, wer zum Familienkreis gezählt wird (Art. 15a). In der Türkei nimmt man eine großzügigere Definition vor und zählt auch die Eltern eines Versicherten dazu, sodass von einer Benachteiligung deutscher Versicherter im eigenen Land gegenüber ausländischen Versicherten gesprochen werden muss.
Auf der Seite „politikforum.de“ fragt ein
empörter Deutscher zu Recht: „Warum sind meine Eltern nicht bei mir
mitversichert? Nur weil ich Deutscher bin?“ Die traurige Antwort lautet: Ja.
Und das ist nun schon seit über 40 Jahren so. Im April 2003 gab es dazu einen
Artikel in der „Welt am Sonntag“, doch offenbar waren die Reaktionen darauf
noch zu milde, um die Regierung zur längst überfälligen Änderung dieses
Ungleichbehandlungsgesetzes zu bewegen. Mitversichert sind übrigens nicht nur
Angehörige, die in der Türkei leben. Auch Verwandte aus Bosnien, Herzegowina,
Serbien und Montenegro profitieren von den deutschen Gratis-Kassenleistungen an
Ausländern.
1998 wurden allein gegenüber den türkischen
Kassen Erstattungen für 33 630 Familien vorgenommen, was den deutschen Staat
mehr als 7,1 Millionen Euro kostete (nachzulesen auf S. 50 der Drucksache
15/337 des Deutschen Bundestages).
Zum 1. Januar 2011 werden die Beitragssätze
zur gesetzlichen Krankenversicherung von 14,9% auf 15,5% angehoben. Schon jetzt
haben Geringverdiener in Deutschland im Zuge der Einführung von Praxisgebühr
und Kassen-Zusatzbeitrag Probleme, ihre Gesundheit zu finanzieren. Zeit, das
System zu reformieren und die Leistungen denen zukommen zu lassen, die das Geld
eingezahlt haben.
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