Und wieder mal werde ich betrogen

weil ich Leistungen aus der Krankenversicherung nicht bekomme oder bekommen kann und nicht bekommen konnte, die andere bekommen, obwohl diese den Grundregeln der KV zuwider laufen!

Aus dem www entnahm ich den folgenden Text, der jetzt beginnt

In Deutschland werden Kinder und Ehepartner kostenlos über die Familienversicherung mitversichert. Eine Mitversicherung von Eltern ist dabei ausgeschlossen. Nicht jedoch bei türkischen Bürgern, deren Eltern noch in der Türkei leben: sie werden kostenlos vom deutschen System mitversichert.
Im „deutsch-türkischem Abkommen über soziale Sicherheit“ von 1964 ist geregelt, dass in der Türkei lebende Angehörige eines in Deutschland lebenden Türkens mit zum Versichertenkreis zählen. Zwar werden die Kosten der Krankenversicherung zuerst von den türkischen Kassen übernommen, jedoch anschließend durch die deutschen Krankenkassen wieder erstattet. Diese Besonderheit des Sozialversicherungsrechts ist der Bestimmung zu verdanken, dass jeweils der Vertragspartner bestimmen kann, wer zum Familienkreis gezählt wird (Art. 15a). In der Türkei nimmt man eine großzügigere Definition vor und zählt auch die Eltern eines Versicherten dazu, sodass von einer Benachteiligung deutscher Versicherter im eigenen Land gegenüber ausländischen Versicherten gesprochen werden muss.
Auf der Seite „politikforum.de“ fragt ein empörter Deutscher zu Recht: „Warum sind meine Eltern nicht bei mir mitversichert? Nur weil ich Deutscher bin?“ Die traurige Antwort lautet: Ja. Und das ist nun schon seit über 40 Jahren so. Im April 2003 gab es dazu einen Artikel in der „Welt am Sonntag“, doch offenbar waren die Reaktionen darauf noch zu milde, um die Regierung zur längst überfälligen Änderung dieses Ungleichbehandlungsgesetzes zu bewegen. Mitversichert sind übrigens nicht nur Angehörige, die in der Türkei leben. Auch Verwandte aus Bosnien, Herzegowina, Serbien und Montenegro profitieren von den deutschen Gratis-Kassenleistungen an Ausländern.
1998 wurden allein gegenüber den türkischen Kassen Erstattungen für 33 630 Familien vorgenommen, was den deutschen Staat mehr als 7,1 Millionen Euro kostete (nachzulesen auf S. 50 der Drucksache 15/337 des Deutschen Bundestages).
Zum 1. Januar 2011 werden die Beitragssätze zur gesetzlichen Krankenversicherung von 14,9% auf 15,5% angehoben. Schon jetzt haben Geringverdiener in Deutschland im Zuge der Einführung von Praxisgebühr und Kassen-Zusatzbeitrag Probleme, ihre Gesundheit zu finanzieren. Zeit, das System zu reformieren und die Leistungen denen zukommen zu lassen, die das Geld eingezahlt haben.

 und hier endet.

Ich empfinde das als Sauerei gegenüber dem treuen Beitragszahler, dessen Rechte soweit nicht gehen.

Ich selbst bin "Freiwillig" versichert, also ein Mitglied dieses Solidaritäts-Prinzips! Aber Solidarität, ausgenutzt durch den Staat, zugunsten Personen, die normalerweise keine Ansprüche aus diesen Versicherungen erzielen, hat auch ein Ende!


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